Der Reinraumboden weist je nach Produktionsprozessanforderungen, Reinheitsgrad und Nutzungsfunktionen des Produkts verschiedene Ausführungen auf. Zu den wichtigsten gehören Terrazzoböden, beschichtete Böden (Polyurethanbeschichtung, Epoxidharz oder Polyester usw.), Klebeböden (Polyethylenplatten usw.), erhöhte (bewegliche) Böden usw.
In den letzten Jahren wurden beim Bau von Reinräumen in China hauptsächlich Bodenbeläge, Anstriche, Beschichtungen (wie z. B. Epoxidharzböden) und Doppelböden eingesetzt. Die nationale Norm „Code für den Bau und die Qualitätsabnahme von Reinräumen“ (GB 51110) enthält Vorschriften und Anforderungen für den Bau von Bodenbeschichtungen und Doppelböden mit wasserbasierten, lösemittelbasierten sowie staub- und schimmelresistenten Beschichtungen.
(1) Die Qualität der Bodenbeschichtung im Reinraum hängt maßgeblich vom Zustand des Untergrunds ab. Gemäß den einschlägigen Spezifikationen muss vor Beginn der Beschichtung sichergestellt werden, dass der Untergrund den Vorschriften und Anforderungen der relevanten Fachnormen und spezifischen Konstruktionsunterlagen entspricht und dass Zement-, Öl- und sonstige Rückstände entfernt wurden. Ist der Reinraum die unterste Schicht eines Gebäudes, muss die ordnungsgemäße Abdichtung gewährleistet sein. Nach der Reinigung von Staub, Ölflecken, Rückständen usw. auf der Oberfläche des Untergrunds ist dieser mit einer Poliermaschine und einer Stahldrahtbürste gründlich zu polieren, auszubessern und zu ebnen und anschließend abzusaugen. Wurde der ursprüngliche Untergrund bei einer Sanierung (Erweiterung) mit Farbe, Harz oder PVC behandelt, muss die Oberfläche des Untergrunds gründlich poliert und mit Spachtelmasse oder Zement ausgebessert und ebnen. Wenn die Oberfläche der Tragschicht aus Beton besteht, muss sie hart, trocken und frei von Lunkerbildung, pulverförmigem Abblättern, Rissen, Abplatzungen und anderen Erscheinungen sein und eine ebene und glatte Oberfläche aufweisen. Besteht die Tragschicht aus Keramikfliesen, Terrazzo oder Stahlblech, darf der Höhenunterschied zwischen benachbarten Platten nicht mehr als 1,0 mm betragen, und die Platten dürfen nicht locker oder rissig sein.
Die Haftschicht der Oberflächenbeschichtung muss gemäß den folgenden Anforderungen ausgeführt werden: Über und um den Beschichtungsbereich dürfen keine Produktionsvorgänge stattfinden, und es sind wirksame Staubschutzmaßnahmen zu treffen. Die Beschichtungsmaterialien sind gemäß dem vorgegebenen Mischungsverhältnis abzumessen und gründlich zu verrühren. Die Beschichtung muss gleichmäßig dick sein und darf nach dem Auftragen keine Fehlstellen oder weiße Flecken aufweisen. An Übergängen zu Anlagen und Wänden darf keine Farbe an diesen Bauteilen haften bleiben. Die Oberflächenbeschichtung muss die folgenden Anforderungen strikt erfüllen: Die Oberflächenbeschichtung darf erst nach dem Trocknen der Haftschicht erfolgen, und die Umgebungstemperatur muss zwischen 5 und 35 °C liegen. Dicke und Eigenschaften der Beschichtung müssen den Planungsanforderungen entsprechen. Die Dickenabweichung darf 0,2 mm nicht überschreiten. Alle Komponenten müssen innerhalb der vorgegebenen Zeit verbraucht und der Verbrauch dokumentiert werden. Die Oberflächenbeschichtung muss in einem Arbeitsgang erfolgen. Bei abschnittsweiser Ausführung sind die Fugen so gering wie möglich zu halten und verdeckt anzulegen. Die Fugen müssen eben und glatt sein und dürfen keine Spalten oder sichtbaren Stellen aufweisen. Die Oberfläche der Deckschicht muss frei von Rissen, Blasen, Delaminationen, Poren und anderen Erscheinungen sein; der Volumenwiderstand und der Oberflächenwiderstand der antistatischen Erdung müssen den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
Werden die für die Bodenbeschichtung verwendeten Materialien nicht sachgemäß ausgewählt, kann dies die Luftreinheit des Reinraums nach dem Betrieb direkt oder sogar schwerwiegend beeinträchtigen und zu einer Minderung der Produktqualität bis hin zur Unmöglichkeit der Herstellung qualifizierter Produkte führen. Daher schreiben die einschlägigen Vorschriften vor, dass Eigenschaften wie Schimmelresistenz, Wasserdichtigkeit, einfache Reinigung, Verschleißfestigkeit, geringe Staubentwicklung, Vermeidung von Staubablagerungen und Freisetzung produktqualitätsschädlicher Substanzen ausgewählt werden müssen. Die Farbe des Bodens nach dem Anstrich muss den Anforderungen der Konstruktionsplanung entsprechen und gleichmäßig sein, ohne Farbunterschiede, Muster usw.
(2) Doppelböden finden in Reinräumen verschiedener Branchen breite Anwendung, insbesondere in Reinräumen mit unidirektionaler Luftströmung. Beispielsweise werden in vertikalen Reinräumen der ISO-Klasse 5 und höher häufig unterschiedliche Doppelbodentypen installiert, um die erforderlichen Luftströmungsmuster und Windgeschwindigkeiten zu gewährleisten. China produziert mittlerweile diverse Doppelbodenprodukte, darunter belüftete und antistatische Böden. Beim Bau von Reinraumhallen werden die Produkte üblicherweise von professionellen Herstellern bezogen. Daher schreibt die nationale Norm GB 51110 vor, dass vor Baubeginn die Werksbescheinigung und der Lastprüfbericht für Doppelböden geprüft werden müssen. Für jede Spezifikation müssen entsprechende Prüfberichte vorliegen, die bestätigen, dass der Doppelboden und seine Tragkonstruktion den Konstruktions- und Tragfähigkeitsanforderungen entsprechen.
Der Gebäudeboden für die Verlegung von Doppelböden in Reinräumen muss folgende Anforderungen erfüllen: Die Geländehöhe muss den bautechnischen Vorgaben entsprechen. Die Oberfläche muss eben, glatt und staubfrei sein, eine Restfeuchte von maximal 8 % aufweisen und gemäß den Vorgaben beschichtet sein. Bei Doppelböden mit Belüftungsanforderungen müssen Öffnungsrate, -verteilung und -länge der Oberflächenschicht den Vorgaben entsprechen. Die Oberflächenschicht und die Tragkomponenten von Doppelböden müssen eben und stabil sein und Eigenschaften wie Verschleißfestigkeit, Schimmelresistenz, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Flammwidrigkeit bzw. Nichtbrennbarkeit, Verschmutzungsbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit, Säure- und Laugenbeständigkeit sowie elektrostatische Leitfähigkeit aufweisen. Die Verbindung zwischen den Tragpfosten des Doppelbodens und dem Gebäudeboden muss fest und zuverlässig sein. Die Verbindungselemente an den unteren Teilen der Stützpfosten müssen den Vorgaben entsprechen, und die freiliegenden Gewindegänge der Befestigungsschrauben dürfen mindestens 3 mm betragen. Die zulässige geringfügige Abweichung bei der Verlegung der Doppelbodenoberfläche muss gewährleistet sein.
Die Eckplatten des Doppelbodens im Reinraum müssen je nach Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten und angepasst werden. Verstellbare Stützen und Querträger sind zu montieren. Die Fugen zwischen Schnittkante und Wand sind mit weichem, staubfreiem Material zu verfüllen. Nach der Montage des Doppelbodens ist sicherzustellen, dass er beim Begehen weder wackelt noch Geräusche verursacht und fest und zuverlässig steht. Die Oberfläche muss eben und sauber sein, und die Plattenfugen müssen horizontal und vertikal verlaufen.
Veröffentlichungsdatum: 19. Juli 2023
