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GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN DIE INBETRIEBNAHME EINES REINRAUMS

Die Inbetriebnahme der Reinraum-HVAC-Anlage umfasst einen Testlauf einzelner Einheiten sowie einen Testlauf und die Inbetriebnahme der Systemverbindung. Die Inbetriebnahme muss den Anforderungen des technischen Entwurfs und des Vertrags zwischen Lieferant und Käufer entsprechen. Zu diesem Zweck muss die Inbetriebnahme unter strikter Einhaltung einschlägiger Normen wie „Code for Construction and Quality Acceptance of Clean Room“ (GB 51110), „Code for Construction Quality Acceptance of Ventilation and Air-Conditioning Projects (G1B50213)“ und der vertraglich vereinbarten Anforderungen erfolgen. In GB 51110 wird die Inbetriebnahme der Reinraum-HVAC-Anlage im Wesentlichen wie folgt geregelt: „Die Leistung und Genauigkeit der für die Systeminbetriebnahme verwendeten Instrumente und Messgeräte muss den Testanforderungen entsprechen und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Kalibrierzertifikats liegen.“ „Verbundener Probebetrieb des HLK-Systems für Reinräume. Vor der Inbetriebnahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Verschiedene Geräte im System müssen einzeln geprüft worden sein und die Abnahmeprüfung bestanden haben; die relevanten Kälte- (Wärme-)Quellensysteme, die zum Kühlen und Heizen erforderlich sind, sind betriebsbereit und in Betrieb genommen worden und haben die Abnahmeprüfung bestanden; die Reinraumdekoration sowie die Rohrleitungen und Verkabelung des Reinraums (Bereichs) sind abgeschlossen und haben die Einzelprüfungen bestanden; der Reinraum (Bereich) wurde gereinigt und gewischt und der Zutritt von Personal und Materialien wurde gemäß den Sauberkeitsverfahren durchgeführt; das HLK-System für Reinräume wurde umfassend gereinigt und ein über 24-stündiger Probelauf wurde durchgeführt, um einen stabilen Betrieb zu erreichen; der HEPA-Filter wurde installiert und hat die Dichtheitsprüfung bestanden.

1. Die Inbetriebnahmezeit für den stabilen Probebetrieb der Reinraum-HLK-Anlage mit einer Kälte- (Wärme-)Quelle darf nicht weniger als 8 Stunden betragen und muss im „leeren“ Betrieb durchgeführt werden. GB 50243 stellt folgende Anforderungen an den Probelauf einzelner Geräte: Ventilatoren und Lüfter in Lüftungsanlagen. Die Drehrichtung des Laufrads muss korrekt sein, der Betrieb muss stabil sein, es dürfen keine ungewöhnlichen Vibrationen oder Geräusche auftreten und die Betriebsleistung des Motors muss den Anforderungen der technischen Gerätedokumentation entsprechen. Nach 2 Stunden Dauerbetrieb bei Nenndrehzahl darf die maximale Temperatur der Gleitlagerschale 70°C und die des Wälzlagers 80°C nicht überschreiten. Die Drehrichtung des Pumpenlaufrads muss korrekt sein, es dürfen keine ungewöhnlichen Vibrationen oder Geräusche auftreten, die befestigten Verbindungsteile dürfen nicht locker sein und die Betriebsleistung des Motors muss den Anforderungen der technischen Gerätedokumentation entsprechen. Nach 21 Tagen Dauerbetrieb der Wasserpumpe darf die maximale Temperatur der Gleitlagerschale 70° und die des Wälzlagers 75° nicht überschreiten. Der Probebetrieb des Kühlturmlüfters und der Kühlwasserzirkulation sollte mindestens zwei Stunden dauern und normal verlaufen. Der Kühlturmkörper sollte stabil und frei von abnormalen Vibrationen sein. Der Probebetrieb des Kühlturmlüfters sollte den einschlägigen Normen entsprechen.

2. Zusätzlich zu den relevanten Bestimmungen der technischen Gerätedokumentation und der aktuellen nationalen Norm „Kälteanlagen, Luftzerlegungsanlagen, Installationstechnik, Konstruktions- und Abnahmespezifikationen“ (GB50274) muss der Probebetrieb der Kälteanlage auch die folgenden Bestimmungen erfüllen: Die Anlage muss reibungslos laufen, es dürfen keine ungewöhnlichen Vibrationen oder Geräusche auftreten und die Verbindungs- und Dichtungsteile dürfen nicht locker sein und dürfen keine Luft- oder Öllecks aufweisen. Druck und Temperatur der Ansaug- und Auspuffanlage müssen im normalen Betriebsbereich liegen. Die Funktion der Energieregeleinrichtung, verschiedener Schutzrelais und Sicherheitseinrichtungen muss korrekt, empfindlich und zuverlässig sein. Die normale Betriebsdauer darf nicht weniger als 8 Stunden betragen.

3. Nach dem gemeinsamen Probebetrieb und der Inbetriebnahme des Reinraum-HVAC-Systems müssen verschiedene Leistungs- und technische Parameter den relevanten Normen und Spezifikationen sowie den vertraglichen Anforderungen entsprechen. GB 51110 enthält folgende Vorschriften: Die Luftmenge darf maximal 5 % der Auslegungsluftmenge betragen, die relative Standardabweichung darf 15 % nicht überschreiten. Die Prüfergebnisse der Luftzufuhrmenge des Reinraums mit nicht-unidirektionaler Strömung dürfen maximal 5 % der Auslegungsluftmenge betragen, die relative Standardabweichung (Ungleichmäßigkeit) der Luftmenge jeder Düse darf 15 % nicht überschreiten. Die Prüfergebnisse der Frischluftmenge dürfen den Auslegungswert nicht unterschreiten und 10 % des Auslegungswerts nicht überschreiten.

4. Die tatsächlichen Messergebnisse von Temperatur und relativer Luftfeuchtigkeit im Reinraum (Bereich) sollten den Konstruktionsanforderungen entsprechen. Der Durchschnittswert der tatsächlichen Messergebnisse gemäß den angegebenen Prüfpunkten und der Abweichungswert sollten mehr als 90 % der Messpunkte innerhalb des vom Entwurf geforderten Genauigkeitsbereichs betragen. Die Testergebnisse der statischen Druckdifferenz zwischen dem Reinraum (Bereich) und angrenzenden Räumen sowie im Freien sollten den Konstruktionsanforderungen entsprechen und im Allgemeinen größer oder gleich 5 Pa sein.

5. Der Test des Luftströmungsmusters im Reinraum sollte sicherstellen, dass die Strömungsmustertypen – unidirektionale Strömung, nicht-unidirektionale Strömung, Schlammzusammenfluss – den im Vertrag vereinbarten Designanforderungen und technischen Anforderungen entsprechen. In Reinräumen mit unidirektionaler Strömung und gemischter Strömung sollte das Luftströmungsmuster mit der Tracer-Methode oder der Tracer-Injektion getestet werden, und die Ergebnisse sollten den Designanforderungen entsprechen. In GB 50243 gibt es die folgenden Vorschriften für den Verbindungstestbetrieb: Variables Luftvolumen. Wenn die Klimaanlage gemeinsam in Betrieb genommen wird, muss die Lüftungsanlage eine Frequenzumwandlung und Drehzahlregelung des Ventilators innerhalb des Designparameterbereichs durchführen. Die Lüftungsanlage muss die Anforderungen an das Gesamtluftvolumen des Systems unter den Designbedingungen des Restdrucks außerhalb der Maschine erfüllen, und die zulässige Abweichung des Frischluftvolumens darf 0 bis 10 % betragen. Das maximale Luftvolumen-Debugging-Ergebnis des Endgeräts mit variablem Luftvolumen und die zulässige Abweichung vom Design-Luftvolumen sollten ~15 % betragen. Bei Änderungen der Betriebsbedingungen oder der Raumtemperatur-Einstellparameter jedes Klimabereichs muss die Funktion des Lüfters (des Ventilators) des variablen Luftvolumenstrom-Endgeräts im jeweiligen Bereich korrekt sein. Bei Änderungen der Raumtemperatur-Einstellparameter oder beim Schließen einiger Raumklimageräte muss das Lüftungsgerät die Luftmenge automatisch und korrekt anpassen. Die Statusparameter des Systems müssen korrekt angezeigt werden. Die Abweichung zwischen dem Gesamtdurchfluss des Kalt- (Warm-) und Kühlwassersystems der Klimaanlage und dem Auslegungsdurchfluss darf 10 % nicht überschreiten.

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Beitragszeit: 05.09.2023