

Durch die Bestrahlung der Raumluft mit keimtötenden UV-Lampen kann eine bakterielle Kontamination verhindert und eine vollständige Sterilisation erreicht werden.
Luftsterilisation von Mehrzweckräumen:
In Mehrzweckräumen kann zur Sterilisation ein Luftvolumen von 5 µW/cm² für eine Minute bestrahlt werden. Die Sterilisationsrate verschiedener Bakterien liegt im Allgemeinen bei 63,2 %. Die üblicherweise zur Vorbeugung verwendete Sterilisationsintensität beträgt 5 µW/cm². In Umgebungen mit strengen Sauberkeitsanforderungen, hoher Luftfeuchtigkeit und rauen Bedingungen muss die Sterilisationsintensität um das Zwei- bis Dreifache erhöht werden.
Luftsterilisation von Mehrzweckräumen:
Installation und Anwendung von UV-Entkeimungslampen. Die von Entkeimungslampen abgegebenen UV-Strahlen sind dieselben wie die der Sonne. Bei längerer Einwirkung einer bestimmten Strahlungsintensität bräunt die Haut. Direkte Bestrahlung der Augäpfel kann zu Bindehautentzündung oder Keratitis führen. Daher sollten starke Sterilisationslinien nicht auf freiliegende Haut gestrahlt werden und der direkte Blick in eingeschaltete Sterilisationslampen ist nicht gestattet.
In der Regel beträgt die Höhe der Arbeitsfläche in pharmazeutischen Reinräumen zwischen 0,7 und 1 m, und die Körpergröße der Personen liegt meist unter 1,8 m. Daher ist es in Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, angebracht, den Raum teilweise zu bestrahlen, d. h. den Bereich zwischen 0,7 m und 1,8 m durch die natürliche Luftzirkulation zu bestrahlen. So kann die Luft im gesamten Raum sterilisiert werden. In Reinräumen, in denen sich Menschen aufhalten, können Kronleuchter installiert werden, die nach oben gerichtete ultraviolette Strahlen abgeben, um zu verhindern, dass die ultravioletten Strahlen direkt auf Augen und Haut der Menschen treffen. Die Lampen sind 1,8 bis 2 m über dem Boden angebracht. Um zu verhindern, dass Bakterien über den Eingang in den Reinraum eindringen, kann am Eingang ein Kronleuchter installiert werden, oder eine keimtötende Lampe mit hoher Strahlungsleistung wird im Kanal installiert, um eine sterilisierende Barriere zu bilden, sodass die bakterienhaltige Luft nach der Bestrahlung sterilisiert in den Reinraum gelangen kann.
Luftsterilisation im Reinraum:
Gemäß den allgemeinen Gepflogenheiten im Inland werden Entkeimungslampen in Vorbereitungswerkstätten pharmazeutischer Reinräume und Sterilräumen lebensmittelverarbeitender Räume wie folgt geöffnet und geschlossen: Das Personal schaltet sie eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn ein. Nach Feierabend, wenn das Personal nach dem Duschen und Umziehen den Reinraum betritt, schaltet es die Sterilisationslampe aus und die Leuchtstoffröhre zur Allgemeinbeleuchtung ein; wenn das Personal nach Feierabend den Sterilraum verlässt, schaltet es die Leuchtstoffröhre aus und die Sterilisationslampe ein. Die diensthabende Person schaltet den Hauptschalter der Entkeimungslampe aus. Gemäß diesen Betriebsverfahren müssen die Stromkreise von Entkeimungslampen und Leuchtstofflampen konstruktionsbedingt getrennt werden. Der Hauptschalter befindet sich am Eingang des Reinbereichs oder im Dienstzimmer und Nebenschalter befinden sich an der Tür jedes Raums im Reinbereich.
Luftsterilisation im Reinraum:
Werden die einzelnen Schalter von Entkeimungslampen und Leuchtstofflampen zusammen verwendet, sollten sie durch verschiedenfarbige Wippen unterschieden werden: Um die UV-Strahlung zu erhöhen, sollte sich die UV-Lampe möglichst nah an der Decke befinden. Gleichzeitig können an der Decke auch polierte Oberflächen mit hohem Reflexionsvermögen angebracht werden. Reflektorplatten aus Aluminium verbessern die Sterilisationseffizienz. Sterilräume in Zubereitungswerkstätten und Reinräumen zur Lebensmittelherstellung haben in der Regel abgehängte Decken. Die Höhe der abgehängten Decke vom Boden beträgt 2,7 bis 3 m. Wird der Raum von oben belüftet, muss die Anordnung der Lampen mit der Anordnung der Zuluftöffnungen übereinstimmen. In diesem Fall kann ein kompletter Lampensatz aus einer Kombination von Leuchtstofflampen und UV-Lampen verwendet werden. In der Regel muss die Sterilisationsrate steriler Räume 99,9 % erreichen.
Veröffentlichungszeit: 27. Dezember 2023