Der Bau des Reinraums sollte erst nach der Abnahme der Hauptstruktur, der Dachabdichtung und der äußeren Umhüllung erfolgen.
Beim Bau von Reinräumen sollten klare Pläne für die Bauzusammenarbeit und Bauverfahren mit anderen Arbeitsbereichen entwickelt werden.
Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an Wärmedämmung, Schalldämmung, Vibrationsdämpfung, Insektenschutz, Korrosionsschutz, Brandschutz, Antistatik und anderer Anforderungen sollten die Baumaterialien des Reinraums auch die Luftdichtheit des Reinraums gewährleisten und sicherstellen, dass die dekorative Oberfläche keinen Staub erzeugt, keinen Staub aufnimmt, keinen Staub ansammelt und leicht zu reinigen ist.
Holz und Gipskartonplatten sollten in Reinräumen nicht als Oberflächengestaltungsmaterialien verwendet werden.
Beim Bau von Reinräumen ist ein geschlossenes Reinigungsmanagement auf der Baustelle erforderlich. Bei staubigen Arbeiten in Reinraumbereichen sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Staubausbreitung wirksam zu verhindern.
Die Umgebungstemperatur auf der Baustelle des Reinraums darf nicht unter 5 °C liegen. Bei Bauarbeiten unter 5 °C sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Bauqualität zu ergreifen. Bei Ausbauprojekten mit besonderen Anforderungen ist die Bauausführung an die im Entwurf vorgegebene Temperatur anzupassen.
Die Erdarbeiten müssen den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Im Erdgeschoss des Gebäudes sollte eine feuchtigkeitsbeständige Schicht installiert werden.
2. Besteht der alte Boden aus Farbe, Harz oder PVC, müssen die ursprünglichen Bodenbeläge entfernt, gereinigt, poliert und anschließend geebnet werden. Die Betonfestigkeitsklasse sollte mindestens C25 betragen.
3. Der Boden muss aus korrosionsbeständigen, verschleißfesten und antistatischen Materialien bestehen.
4. Der Boden sollte eben sein.
Veröffentlichungsdatum: 08.03.2024
