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STAUBFREIE REINRAUM-ANWENDUNGEN UND VORSICHTSMASSNAHMEN

Reinraum
staubfreier Reinraum
Reinraumprojekt

Mit der Verbesserung der Produktionstechnologie und den gestiegenen Qualitätsanforderungen rücken Reinraum- und Staubfreiheitsanforderungen in vielen Produktionsstätten immer stärker in den Fokus. Heutzutage setzen zahlreiche Branchen Reinraumprojekte ein, die Schadstoffe und Staub in der Luft eliminieren (kontrollieren) und eine saubere und komfortable Umgebung schaffen. Reinraumprojekte finden sich vor allem in Laboren, der Lebensmittel-, Kosmetik-, Operations-, Halbleiter-, Biopharmazeutika-, GMP-konformen Reinräumen, der Medizintechnik und weiteren Bereichen.

Ein staubfreier Reinraum bezeichnet die Abwesenheit von Schadstoffen wie Partikeln, gesundheitsschädlicher Luft und Bakterien in einem bestimmten Raum. Zudem werden Raumtemperatur, Reinheit, Luftdruck, Luftströmungsgeschwindigkeit und -verteilung, Lärm, Vibrationen, Beleuchtung und statische Aufladung kontrolliert. Ein speziell konzipierter Reinraum wird innerhalb bestimmter Anforderungen gehalten. Das heißt, unabhängig von den äußeren Luftbedingungen bleiben die ursprünglich festgelegten Anforderungen an Reinheit, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck im Innenraum konstant.

In welchen Bereichen kann ein staubfreier Reinraum eingesetzt werden?

Industrielle Reinräume dienen der Kontrolle von unbelebten Partikeln. Sie verhindern die Kontamination von Arbeitsobjekten durch Staubpartikel in der Luft und gewährleisten in der Regel einen Überdruck. Sie eignen sich für die Präzisionsmaschinenindustrie, die Elektronikindustrie (Halbleiter, integrierte Schaltungen usw.), die Luft- und Raumfahrtindustrie, die Reinstchemieindustrie, die Atomenergieindustrie, die optomagnetische Produktindustrie (Produktion von optischen Datenträgern, Filmen und Bändern), die LCD-Industrie (Flüssigkristallglas), die Computerfestplatten- und Magnetkopfproduktion sowie viele weitere Branchen. Biopharmazeutische Reinräume dienen der Kontrolle der Kontamination von Arbeitsobjekten durch lebende Partikel (Bakterien) und unbelebte Partikel (Staub). Sie lassen sich unterteilen in: A. Allgemeine biologische Reinräume: Diese dienen der Kontrolle der mikrobiellen (bakteriellen) Kontamination von Objekten. Gleichzeitig müssen die internen Materialien der Erosion durch verschiedene Sterilisationsmittel standhalten, und im Inneren wird in der Regel ein Überdruck gewährleistet. Im Wesentlichen handelt es sich um industrielle Reinräume, deren interne Materialien verschiedenen Sterilisationsprozessen widerstehen müssen. Beispiele: Pharmaindustrie, Krankenhäuser (OP-Säle, Reinräume), Lebensmittel-, Kosmetik- und Getränkeherstellung, Tierlabore, physikalisch-chemische Labore, Blutbanken usw. B. Reinraum mit biologischer Sicherheit: Er dient hauptsächlich der Kontrolle der Kontamination von Arbeitsmaterialien mit lebenden Partikeln nach außen und auf Personen. Im Inneren muss ein Unterdruck zur Atmosphäre herrschen. Beispiele: Bakteriologie, Biologie, Reinraumlabore, Verfahrenstechnik (Gentechnik, Impfstoffherstellung).

Besondere Vorsichtsmaßnahmen: Wie betritt man den staubfreien Reinraum?

1. Mitarbeiter, Gäste und Auftragnehmer, die nicht zum Betreten und Verlassen des staubfreien Reinraums berechtigt sind, müssen sich beim zuständigen Personal anmelden, um den staubfreien Reinraum betreten zu dürfen, und müssen vor dem Betreten von qualifiziertem Personal begleitet werden.

2. Jeder, der den staubfreien Reinraum zum Arbeiten oder Besuchen betritt, muss sich vor Betreten des Reinraums gemäß den Vorschriften in staubfreie Kleidung, Hüte und Schuhe umziehen und darf keine staubfreie Kleidung usw. im staubfreien Reinraum auslegen.

3. Persönliche Gegenstände (Handtaschen, Bücher usw.) und Werkzeuge, die nicht im Reinraum verwendet werden, dürfen nicht ohne Genehmigung des Reinraum-Supervisors in den Reinraum mitgebracht werden; Wartungshandbücher und Werkzeuge sind nach Gebrauch sofort wegzuräumen.

4. Wenn Rohstoffe in den staubfreien Reinraum gelangen, müssen sie zuerst außen ausgepackt und abgewischt werden, bevor sie in die Luftdusche für den Frachtraum gestellt und hineingebracht werden.

5. Der Reinraum und der Bürobereich sind beides Nichtraucherbereiche. Raucher müssen vor Betreten des Reinraums rauchen und ihren Mund ausspülen.

6. Im staubfreien Reinraum ist es Ihnen nicht gestattet zu essen, zu trinken, sich zu vergnügen oder anderen Dingen nachzugehen, die nicht mit der Produktion in Zusammenhang stehen.

7. Personen, die den staubfreien Reinraum betreten, müssen auf Sauberkeit achten, ihre Haare häufig waschen und dürfen keine Parfums oder Kosmetika verwenden.

8. Kurze Hosen, Wanderschuhe und Socken sind beim Betreten des staubfreien Reinraums nicht gestattet.

9. Mobiltelefone, Schlüssel und Feuerzeuge dürfen nicht in den staubfreien Reinraum mitgenommen werden und müssen in persönlichen Kleiderboxen aufbewahrt werden.

10. Personen, die nicht zum Personal gehören, ist der Zutritt zum staubfreien Reinraum nur mit Genehmigung gestattet.

11. Es ist strengstens verboten, die vorläufigen Zertifikate anderer Personen weiterzugeben oder unbefugtes Personal in den Reinraum zu lassen.

12. Alle Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsplätze vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende gemäß den Vorschriften reinigen.


Veröffentlichungsdatum: 03.11.2023