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ANFORDERUNGEN UND VORSICHTSMASSNAHMEN AN DIE REINRAUMKONSTRUKTION

Reinraumdesign
Reinraum

1. Relevante Richtlinien und Leitlinien für die Reinraumgestaltung

Die Reinraumgestaltung muss die relevanten nationalen Richtlinien und Vorgaben umsetzen und Anforderungen wie technologischen Fortschritt, wirtschaftliche Vernunft, Sicherheit und Anwendung, Qualitätssicherung, Erhaltung und Umweltschutz erfüllen. Die Reinraumgestaltung sollte die notwendigen Voraussetzungen für Bau, Installation, Prüfung, Wartungsmanagement und sicheren Betrieb schaffen und den relevanten Anforderungen der aktuellen nationalen Normen und Spezifikationen entsprechen.

2. Gesamtes Reinraumdesign

(1) Der Standort des Reinraums sollte nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit usw. bestimmt werden. Er sollte sich in einem Gebiet mit geringerer Staubkonzentration in der Luft und einer besseren natürlichen Umgebung befinden; er sollte weit entfernt von Eisenbahnlinien, Häfen, Flughäfen, Verkehrsadern und Gebieten mit starker Luftverschmutzung, Vibrationen oder Lärmbelästigung sein, wie z. B. Fabriken und Lagerhallen, die große Mengen Staub und schädliche Gase ausstoßen. Er sollte sich in Bereichen der Fabrik befinden, in denen die Umgebung sauber ist und sich der Personen- und Warenfluss nicht oder nur selten kreuzt (konkreter Hinweis: Reinraum-Entwurfsplan).

(2). Befindet sich auf der Luvseite des Reinraums mit der höchsten Windfrequenz ein Schornstein, sollte der horizontale Abstand zwischen dem Reinraum und dem Schornstein nicht weniger als das 12-fache der Schornsteinhöhe betragen, und der Abstand zwischen dem Reinraum und der Hauptverkehrsstraße sollte nicht weniger als 50 Meter betragen.

(3) Um das Reinraumgebäude herum sollte eine Begrünung erfolgen. Rasenflächen können angelegt, Bäume gepflanzt werden, die keinen negativen Einfluss auf die Staubkonzentration in der Luft haben, und Grünflächen können angelegt werden. Die Brandbekämpfung darf jedoch nicht behindert werden.

3. Der Geräuschpegel im Reinraum sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:

(1).Bei dynamischen Prüfungen sollte der Geräuschpegel in der Reinraumwerkstatt 65 dB(A) nicht überschreiten.

(2) Während der Luftzustandsprüfung sollte der Geräuschpegel des Reinraums mit turbulenter Strömung nicht mehr als 58 dB(A) und der Geräuschpegel des Reinraums mit laminarer Strömung nicht mehr als 60 dB(A) betragen.

(3.) Die horizontale und Querschnittsgestaltung des Reinraums sollte die Anforderungen an den Schallschutz berücksichtigen. Die Gehäusekonstruktion sollte eine gute Schalldämmung aufweisen, und die Schalldämmung der einzelnen Teile sollte ähnlich sein. Für verschiedene Geräte im Reinraum sollten geräuscharme Produkte verwendet werden. Für Geräte, deren abgestrahlter Lärm den zulässigen Wert eines Reinraums überschreitet, sollten spezielle Schallschutzeinrichtungen (wie Schallschutzräume, Schallschutzabdeckungen usw.) installiert werden.

(4). Wenn der Lärm der gereinigten Klimaanlage den zulässigen Wert überschreitet, sollten Kontrollmaßnahmen wie Schalldämmung, Lärmbeseitigung und Schallschwingungsisolierung ergriffen werden. Neben der Unfallabsaugung sollte die Absauganlage in der Reinraumwerkstatt so ausgelegt sein, dass sie den Lärm reduziert. Bei der Lärmschutzgestaltung des Reinraums müssen die Anforderungen an die Luftreinheit der Produktionsumgebung berücksichtigt werden, und die Reinigungsbedingungen des Reinraums dürfen durch den Lärmschutz nicht beeinträchtigt werden.

4. Schwingungskontrolle im Reinraum

(1) Für Geräte (einschließlich Wasserpumpen usw.) mit starken Vibrationen im Reinraum und den umgebenden Hilfsstationen sowie den zum Reinraum führenden Rohrleitungen sollten aktive Maßnahmen zur Schwingungsisolierung ergriffen werden.

(2) Verschiedene Schwingungsquellen innerhalb und außerhalb des Reinraums sollten hinsichtlich ihrer Schwingungsauswirkungen auf den Reinraum gemessen werden. Bei eingeschränkten Bedingungen kann die Schwingungsauswirkung auch anhand von Erfahrungswerten bewertet werden. Die Schwingungsauswirkungen sollten mit den zulässigen Umgebungsschwingungswerten von Präzisionsgeräten und -instrumenten verglichen werden, um die erforderlichen Schwingungsisolationsmaßnahmen zu bestimmen. Schwingungsisolationsmaßnahmen für Präzisionsgeräte und -instrumente sollten Anforderungen wie die Reduzierung der Schwingungen und die Aufrechterhaltung einer angemessenen Luftzirkulation im Reinraum berücksichtigen. Bei Verwendung eines schwingungsisolierenden Luftfederständers sollte die Luftquelle so aufbereitet werden, dass sie die Luftreinheit eines Reinraums erreicht.

5. Anforderungen an den Reinraumbau

(1) Der Bauplan und die räumliche Gestaltung des Reinraums sollten entsprechend flexibel sein. Die Hauptstruktur des Reinraums sollte keine tragenden Innenwände aufweisen. Die Höhe des Reinraums wird durch die Nettohöhe bestimmt, die auf einem Grundmodul von 100 Millimetern basieren sollte. Die Haltbarkeit der Hauptstruktur des Reinraums ist auf die Ausstattung und Dekoration des Innenraums abgestimmt und sollte über Brandschutz, Temperaturverformungskontrolle und ungleichmäßige Setzungseigenschaften verfügen (erdbebengefährdete Gebiete müssen den Erdbeben-Bemessungsvorschriften entsprechen).

(2) Verformungsfugen in Fabrikgebäuden sollten nicht durch Reinräume verlaufen. Müssen Rückluftkanäle und andere Rohrleitungen verdeckt verlegt werden, sollten technische Zwischengeschosse, technische Tunnel oder Gräben errichtet werden. Müssen vertikale Rohrleitungen durch die äußersten Schichten verdeckt verlegt werden, sollten technische Schächte errichtet werden. Bei komplexen Fabriken, die sowohl allgemeine als auch saubere Produktion umfassen, sollten Planung und Struktur des Gebäudes negative Auswirkungen auf die saubere Produktion hinsichtlich Personenfluss, Logistik, Transport und Brandschutz vermeiden.

6. Reinraum-Personalreinigung und Materialreinigungseinrichtungen

(1) In Reinräumen sollten Räume und Einrichtungen zur Personal- und Materialreinigung eingerichtet werden. Bei Bedarf sollten Aufenthaltsräume und andere Räume eingerichtet werden. Zu den Räumen für die Personalreinigung sollten Abstellräume für Regenbekleidung, Verwaltungsräume, Schuhumkleideräume, Garderobenräume, Waschräume, Räume für saubere Arbeitskleidung und Duschräume mit Luftgebläse gehören. Aufenthaltsräume wie Toiletten, Duschräume und Aufenthaltsräume sowie andere Räume wie Waschräume für Arbeitskleidung und Trockenräume können bei Bedarf eingerichtet werden.

(2) Die Ein- und Ausgänge des Reinraums für Geräte und Materialien sollten entsprechend der Art und Form der Geräte und Materialien mit Materialreinigungsräumen und -einrichtungen ausgestattet sein. Die Anordnung des Materialreinigungsraums sollte verhindern, dass die gereinigten Materialien während des Transferprozesses verunreinigt werden.

7. Brandschutz und Evakuierung im Reinraum

(1) Der Feuerwiderstandsgrad von Reinräumen sollte mindestens Stufe 2 betragen. Das Deckenmaterial sollte nicht brennbar sein und seine Feuerwiderstandsgrenze sollte mindestens 0,25 Stunden betragen. Die Brandgefahr allgemeiner Produktionsstätten in Reinräumen kann klassifiziert werden.

(2) Reinräume sollten einstöckige Fabriken nutzen. Die maximal zulässige Fläche des Brandschutzraums beträgt 3000 Quadratmeter für ein einstöckiges Fabrikgebäude und 2000 Quadratmeter für ein mehrstöckiges Fabrikgebäude. Die Decken- und Wandpaneele (einschließlich der inneren Füllstoffe) sollten nicht brennbar sein.

(3) In einem umfassenden Fabrikgebäude in einem Brandschutzbereich sollte eine nicht brennbare Trennwand errichtet werden, um den Bereich zwischen dem sauberen Produktionsbereich und dem allgemeinen Produktionsbereich abzudichten. Die Feuerwiderstandsgrenze von Trennwänden und den dazugehörigen Dächern darf nicht weniger als eine Stunde betragen, und die Feuerwiderstandsgrenze von Türen und Fenstern an Trennwänden darf nicht weniger als 0,6 Stunden betragen. Hohlräume um Rohre, die durch Trennwände oder Decken verlaufen, sollten dicht mit nicht brennbaren Materialien verschlossen werden.

(4) Die Wände des technischen Schachtes müssen nicht brennbar sein und ihre Feuerwiderstandsdauer darf nicht weniger als eine Stunde betragen. Die Feuerwiderstandsdauer der Revisionstür an der Schachtwand darf nicht weniger als 0,6 Stunden betragen. Im Schacht müssen auf jeder Etage oder in den Zwischenräumen nicht brennbare Körper in der Höhe der Feuerwiderstandsdauer der Etage als horizontale Brandschutzwände verwendet werden. Die Lücken um die Rohrleitungen, die durch die horizontale Brandschutzwand verlaufen, müssen dicht mit nicht brennbaren Materialien gefüllt werden.

(5) Die Anzahl der Notausgänge pro Produktionsetage, Brandschutzzone und Reinraumbereich sollte mindestens zwei betragen. Die Farben im Reinraum sollten hell und sanft sein. Der Lichtreflexionskoeffizient der einzelnen Oberflächenmaterialien im Innenbereich sollte für Decken und Wände 0,6–0,8 und für den Boden 0,15–0,35 betragen.


Beitragszeit: 06.02.2024