1. Relevante Richtlinien und Richtlinien für die Reinraumgestaltung
Bei der Gestaltung von Reinräumen müssen relevante nationale Richtlinien und Richtlinien umgesetzt und Anforderungen wie technologischer Fortschritt, wirtschaftliche Rationalität, Sicherheit und Anwendung, Qualitätssicherung, Konservierung und Umweltschutz erfüllt werden. Die Gestaltung von Reinräumen sollte die notwendigen Voraussetzungen für Konstruktion, Installation, Prüfung, Wartungsmanagement und sicheren Betrieb schaffen und den relevanten Anforderungen der aktuellen nationalen Normen und Spezifikationen entsprechen.
2. Gesamtgestaltung des Reinraums
(1). Der Standort des Reinraums sollte auf der Grundlage von Bedürfnissen, Wirtschaftlichkeit usw. bestimmt werden. Er sollte sich in einem Bereich mit geringerer Staubkonzentration in der Atmosphäre und besserer natürlicher Umgebung befinden; Es sollte weit entfernt von Eisenbahnen, Docks, Flughäfen und Verkehrsadern liegen. In den Bereichen der Fabrik sollten sich Bereiche mit starker Luftverschmutzung, Vibrationen oder Lärmbelästigungen befinden, z. B. Fabriken und Lagerhäuser, die große Mengen Staub und schädliche Gase ausstoßen wo die Umgebung sauber ist und wo sich der Personen- und Güterstrom nicht oder nur selten kreuzt (spezieller Bezug: Reinraum-Gestaltungsplan)
(2). Wenn sich auf der Luvseite des Reinraums mit der maximalen Windfrequenz ein Schornstein befindet, sollte der horizontale Abstand zwischen Reinraum und Schornstein nicht weniger als das 12-fache der Höhe des Schornsteins und der Abstand zwischen Reinraum und Schornstein betragen Die Länge der Hauptverkehrsstraße sollte nicht weniger als 50 Meter betragen.
(3). Rund um das Reinraumgebäude sollte eine Begrünung erfolgen. Es können Rasenflächen gepflanzt, Bäume gepflanzt werden, die keinen schädlichen Einfluss auf die Staubkonzentration in der Atmosphäre haben, und eine Grünfläche geschaffen werden. Der Löscheinsatz darf jedoch nicht behindert werden.
3. Der Geräuschpegel im Reinraum sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1).Bei der dynamischen Prüfung sollte der Geräuschpegel in der Reinraumwerkstatt 65 dB(A) nicht überschreiten.
(2). Während des Luftzustandstests sollte der Geräuschpegel des Reinraums mit turbulenter Strömung nicht mehr als 58 dB(A) und der Geräuschpegel des Reinraums mit laminarer Strömung nicht mehr als 60 dB(A) betragen.
(3.) Die horizontale und querschnittliche Gestaltung des Reinraums sollte den Anforderungen des Schallschutzes Rechnung tragen. Die Gehäusestruktur sollte eine gute Schalldämmleistung aufweisen und die Schalldämmung aller Teile sollte ähnlich sein. Für verschiedene Geräte im Reinraum sollten geräuscharme Produkte verwendet werden. Für Geräte, deren abgestrahlter Schall den zulässigen Wert eines Reinraums übersteigt, sollten spezielle Schallschutzeinrichtungen (z. B. Schallschutzräume, Schallschutzabdeckungen etc.) installiert werden.
(4). Wenn der Lärm der gereinigten Klimaanlage den zulässigen Wert überschreitet, sollten Kontrollmaßnahmen wie Schalldämmung, Geräuschunterdrückung und Schallschwingungsisolierung ergriffen werden. Neben der Unfallabgasung sollte auch die Abgasanlage in der Reinraumwerkstatt geräuschmindernd ausgelegt sein. Bei der Gestaltung des Schallschutzes des Reinraums müssen die Anforderungen an die Luftreinheit der Produktionsumgebung berücksichtigt werden, und die Reinigungsbedingungen des Reinraums dürfen durch den Schallschutz nicht beeinträchtigt werden.
4. Vibrationskontrolle im Reinraum
(1). Für Geräte (einschließlich Wasserpumpen usw.) mit starken Vibrationen im Reinraum und in den umliegenden Hilfsstationen sowie in den zum Reinraum führenden Rohrleitungen sollten aktive Schwingungsisolationsmaßnahmen ergriffen werden.
(2). Verschiedene Schwingungsquellen innerhalb und außerhalb des Reinraums sollten auf ihre umfassenden Schwingungsauswirkungen auf den Reinraum gemessen werden. Bei bedingten Einschränkungen kann die umfassende Vibrationseinwirkung auch erfahrungsbasiert beurteilt werden. Es sollte mit den zulässigen Umgebungsschwingungswerten von Präzisionsgeräten und Präzisionsinstrumenten verglichen werden, um die erforderlichen Schwingungsisolationsmaßnahmen zu bestimmen. Schwingungsisolationsmaßnahmen für Präzisionsgeräte und Präzisionsinstrumente sollten Anforderungen wie die Reduzierung der Schwingungsmenge und die Aufrechterhaltung einer angemessenen Luftstromorganisation im Reinraum berücksichtigen. Beim Einsatz eines Luftfeder-Schwingungsisolationssockels sollte die Luftquelle so aufbereitet werden, dass sie den Luftreinheitsgrad eines Reinraums erreicht.
5. Anforderungen an die Reinraumkonstruktion
(1). Der Gebäudeplan und die räumliche Anordnung des Reinraums sollten eine entsprechende Flexibilität aufweisen. Die Hauptstruktur des Reinraums sollte keine tragenden Innenwände aufweisen. Die Höhe des Reinraums wird durch die Nettohöhe gesteuert, die sich am Grundmodul von 100 Millimetern orientieren sollte. Die Haltbarkeit der Hauptstruktur des Reinraums ist auf den Grad der Innenausstattung und -dekoration abgestimmt und sollte über Brandschutz, Temperaturverformungskontrolle und ungleichmäßige Setzungseigenschaften verfügen (seismische Bereiche sollten den seismischen Entwurfsvorschriften entsprechen).
(2). Deformationsfugen in Fabrikgebäuden sollten den Durchgang durch Reinräume vermeiden. Wenn der Abluftkanal und andere Rohrleitungen verdeckt verlegt werden müssen, sollten technische Zwischengeschosse, technische Tunnel oder Gräben errichtet werden; Wenn vertikale Rohrleitungen, die durch die äußersten Schichten führen, verdeckt verlegt werden müssen, sollten technische Schächte eingerichtet werden. Bei umfassenden Fabriken, die sowohl über eine allgemeine Produktion als auch über eine saubere Produktion verfügen, sollten die Gestaltung und Struktur des Gebäudes negative Auswirkungen auf die saubere Produktion im Hinblick auf den Personenfluss, den Logistiktransport und den Brandschutz vermeiden.
6. Reinraum-Personalreinigungs- und Materialreinigungseinrichtungen
(1). Räume und Einrichtungen zur Personalreinigung und Materialreinigung sollten in Reinräumen eingerichtet werden, Wohnräume und andere Räume sollten nach Bedarf eingerichtet werden. Räume für die Reinigung des Personals sollten Räume zur Aufbewahrung von Regenbekleidung, Verwaltungsräume, Schuhumkleideräume, Garderobenräume, Waschräume, Räume für saubere Arbeitskleidung und Räume mit Luftduschen umfassen. Wohnräume wie Toiletten, Duschräume und Aufenthaltsräume sowie weitere Räume wie Arbeitskleidungswaschräume und Trockenräume können nach Bedarf eingerichtet werden.
(2). Die Geräte- und Materialeingänge und -ausgänge des Reinraums sollten entsprechend der Art und Form der Geräte und Materialien mit Materialreinigungsräumen und -einrichtungen ausgestattet sein. Die Gestaltung des Materialreinigungsraums sollte verhindern, dass die gereinigten Materialien während des Transferprozesses kontaminiert werden.
7. Brandschutz und Evakuierung im Reinraum
(1). Der Feuerwiderstandsgrad des Reinraums sollte nicht niedriger als Stufe 2 sein. Das Deckenmaterial sollte nicht brennbar sein und seine Feuerwiderstandsgrenze sollte nicht weniger als 0,25 Stunden betragen. Die Brandgefahren allgemeiner Produktionswerkstätten im Reinraum können klassifiziert werden.
(2). Reinräume sollten einstöckige Fabriken nutzen. Die maximal zulässige Fläche des Brandschutzraums beträgt 3000 Quadratmeter für ein einstöckiges Fabrikgebäude und 2000 Quadratmeter für ein mehrstöckiges Fabrikgebäude. Die Decken und Wandpaneele (einschließlich Innenfüllungen) sollten nicht brennbar sein.
(3). In einem umfassenden Fabrikgebäude in einem Brandschutzbereich sollte eine nicht brennbare Trennwand errichtet werden, um den Bereich zwischen dem sauberen Produktionsbereich und dem allgemeinen Produktionsbereich abzudichten. Die Feuerwiderstandsgrenze von Trennwänden und den entsprechenden Dächern darf nicht weniger als 1 Stunde betragen, und die Feuerwiderstandsgrenze von Türen und Fenstern an Trennwänden darf nicht weniger als 0,6 Stunden betragen. Hohlräume um Rohre, die durch Trennwände oder Decken verlaufen, sollten dicht mit nicht brennbaren Materialien gefüllt werden.
(4). Die Wand des Technikschachts sollte nicht brennbar sein und die Feuerwiderstandsgrenze sollte nicht weniger als 1 Stunde betragen. Die Feuerwiderstandsgrenze der Revisionstür an der Schachtwand sollte nicht weniger als 0,6 Stunden betragen; Im Schacht sind auf jeder Etage oder im Abstand von einer Etage nicht brennbare Körper entsprechend der Feuerwiderstandsgrenze der Etage als horizontale Brandtrennung zu verwenden. Um die durch die horizontale Brandtrennung verlaufenden Rohrleitungen herum sollten Lücken dicht mit nicht brennbaren Materialien gefüllt werden.
(5). Die Anzahl der Sicherheitsausgänge für jede Produktionsetage, jede Brandschutzzone oder jeden Reinraum im Reinraum sollte nicht weniger als zwei betragen. Die Farben in einem Reinraum sollten hell und sanft sein. Der Lichtreflexionskoeffizient jedes Innenoberflächenmaterials sollte für Decken und Wände 0,6 bis 0,8 betragen. 0,15–0,35 für den Boden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.02.2024