• Seitenbanner

KANN EINER REINRAUM VON DRITTEN ÜBERPRÜFT WERDEN?

Reinraum
Pharmazeutischer Reinraum
Essen Reinraum

Unabhängig von der Art des Reinraums muss dieser nach Abschluss der Bauarbeiten getestet werden. Dies kann von Ihnen selbst oder einem Dritten durchgeführt werden, muss jedoch formell und fair erfolgen.

1. Generell muss ein Reinraum hinsichtlich Luftvolumen, Sauberkeitsgrad, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, elektrostatischer Induktionsmessung, Selbstreinigungsfähigkeit, Bodenleitfähigkeit, Zyklonzufluss, Unterdruck, Lichtintensität, Geräuschpegel, HEPA-Lecktest usw. geprüft werden. Bei höheren Sauberkeitsanforderungen oder auf Kundenwunsch kann eine Prüfung durch Dritte durchgeführt werden. Mit den entsprechenden Prüfgeräten können Sie die Prüfung auch selbst durchführen.

2. Der Auftraggeber legt eine „Inspektions- und Prüfvollmacht/-vereinbarung“, einen Grundriss und technische Zeichnungen sowie eine „Verpflichtungserklärung und ein detailliertes Informationsformular für jeden zu inspizierenden Raum“ vor. Alle vorgelegten Materialien müssen mit dem offiziellen Siegel des Unternehmens versehen sein.

3. Für pharmazeutische Reinräume sind keine Tests durch Dritte erforderlich. Lebensmittelreinräume müssen zwar getestet werden, dies ist jedoch nicht jährlich vorgeschrieben. Nicht nur Sedimentbakterien und schwebende Staubpartikel müssen getestet werden, sondern auch die bakterielle Besiedlung. Es wird empfohlen, die Tests Personen anzuvertrauen, die nicht über die entsprechenden Testmöglichkeiten verfügen. Richtlinien und Vorschriften schreiben jedoch nicht vor, dass es sich um Tests durch Dritte handeln muss.

4. Reinraumtechnikunternehmen bieten in der Regel kostenlose Tests an. Bei Bedenken können Sie natürlich auch einen Drittanbieter mit den Tests beauftragen. Das kostet nur wenig. Professionelle Tests sind weiterhin möglich. Wenn Sie kein Profi sind, wird von der Beauftragung eines Drittanbieters abgeraten.

5. Die Frage der Testzeit muss je nach Branche und Niveau bestimmt werden. Wenn Sie es eilig haben, es in Betrieb zu nehmen, gilt natürlich: Je früher, desto besser.


Veröffentlichungszeit: 15. November 2023